Parkplatz Moselring - Allgemeine Online-Vertragsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (Allgemeine Einstellbedingungen für Dauerparker)
     

Adresse

Moselring 6
56068 Koblenz

 
 
 
   
Verwaltung

Thomas Egen GmbH & Co KG
Gerberstr. 11
56727 Mayen

egen-mayen@t-online.de
Telefon: 02651/902224
Telefax: 02651/902225
 
     
A. Allgemeine Online-Vertragsbedingungen
Durch Betätigung des Buttons "Abschicken" unterhalb des Mietvertragsformulars gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Stellplatzmietvertrages ab. Erst durch schriftliche Annahme dieses Angebots durch den Vermieter kommt ein Stellplatzmietvertrag zustande. Mit dem Absenden des Formulars erkennt der Mieter die AGB des Vermieters als maßgeblich an.
 
B. Widerberufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
  1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Darauffolgend finden Sie ein Muster-Widerrufsformular.



    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thomas Egen GmbH & Co KG, Gerberstr. 11, 56727 Mayen, Telefax: 02651/902225, E-Mail: egen-mayen@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    Muster-Widerrufsformular
     
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
     
    An: Thomas Egen GmbH & Co KG, Gerberstr. 11, 56727 Mayen, Telefax 02651/902225, E-Mail egen-mayen@t-online.de
    Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung
     
    Bestellt am:   erhalten am:
       
      



    Sie können das Muster-Widerrufsformular auch ausdrucken und an uns zurücksenden: Muster-Widerrufsformular hier als PDF-Datei herunterladen

  2. Das vorstehende Widerrufsrecht besteht nicht gegenüber Unternehmern, sondern für Verbraucher nach § 13 BGB. Verbraucher sind natürliche Personen, die den Mietvertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
 
C. Allgemeine Einstellbedingungen für Dauerparker
I. Mietvertrag
  1. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Stellplätzen gemäß der schriftlichen Vertragsbestätigung des Vermieters. Ein Anspruch auf einen festzugewiesenen Stellplatz besteht nicht.
  2. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz gehören nicht zum Vertragsgegenstand.
II. Parkplatzmiete
  1. Der Mietpreis für einen Vollzeitstellplatz beträgt zur Zeit € 55,00 im Monat incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Teilzeitstellplätze sind im begrenzten Umfang nach Rücksprache mit dem Vermieter verfügbar. Der Mietpreis für Teilzeitstellplätze ergibt sich aus dem Bestätigungsschreiben des Vermieters; als Vertragsgrundlage gilt die vom Mieter genannte Wochenarbeitszeit, Änderungen sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
  2. Die Parkplatzmiete wird am Ersten eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig.
  3. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich mit dem Einzug der Miete per SEPA-Lastschriftmandat durch den Vermieter von dem vom Mieter bei Vertragsabschluss angegebenen Bankkonto bis zur Kündigung des Mietvertrages einverstanden. Bei Änderung des Kontos ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, um eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen. Ein anderes Zahlungsverfahren ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
III. Benutzungsbestimmungen
  1. Auf den Stellplätzen ist ausschließlich das Abstellen von PKW/KRAD zulässig. Das Abstellen von Gespannen (PKW/KRAD mit Anhängern) oder Anhängern alleine ist nicht gestattet. Pro Stellplatz darf nur ein PKW/KRAD abgestellt werden.
  2. Die Parkberechtigung entfällt, wenn das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist, oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) oder nicht meiner gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.
  3. Zur Nutzung des Stellplatzes ist ausschließlich der Mieter berechtigt. Eine dauerhaft oder zeitweilige Überlassung an Dritte oder Untervermietung ist nicht gestattet.
  4. Für die Dauer der Mietzeit erhält der Mieter pro gemietetem Stellplatz eine Dauerparkkarte. Das Eigentum an der Parkkarte verbleibt beim Vermieter. Der Mieter hat die Parkkarte sorgfältig zu verwahren. Bei Verlust oder Beschädigung der Dauerparkkarte hat der Mieter die dem Vermieter entstehenden Kosten von zur Zeit € 51,30 zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter geringere Kosten entstanden sind. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
  5. Jeder Mieter ist verpflichtet, bei Ein- und Ausfahrten mit seiner Dauerparkkarte die Schrankenkontrolle zu betätigen. Die Dauerparkkarte dient als Parkberechtigungsausweis und zur Identifikation des Stellplatzinhabers. Bei Kontrollen ist diese dem Sicherheitsdienst zur Prüfung zu übergeben. Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen führen nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung.
  6. Ändert sich das im Mietvertragsformular angegebene Kennzeichen, Fahrzeug oder die Anschrift des Mieters, ist der Vermieter per E-Mail egen-mayen@t-online.de oder schriftlich an die Verwaltungsanschrift (Thomas Egen GmbH & Co KG, Gerberstr. 11, 56727 Mayen) zu benachrichtigen.
  7. Der Mieter hat die Verkehrszeichen und Hinweisschilder auf der Parkplatz-Anlage zu beachten. Innerhalb der Parkplatz-Anlage dürfen Fahrzeuge höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
  8. Auf der Parkplatz-Anlage ist nicht gestattet:
    • die Verunreinigung des Parkplatzes, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges oder Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl;
    • das Befahren mit Inlineskates, Skateboards u. ä. Geräten und deren Abstellung;
    • der Aufenthalt unbefugter Personen ohne abgestelltes Kfz und gültigem Parkausweis;
    • die Verwendung von Feuer;
    • die Vornahme von Reparatur- und Pflegearbeiten am Fahrzeug;
    • die Belästigung der Nachbarschaft durch Abgase und Geräusche insbesondere durch längeres Laufen lassen und Ausprobieren des Motors sowie durch Hupen;
    • das Betanken des Fahrzeugs;
    • das Abstellen von Anhängern;
    • das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie das Entleeren von Betriebsstoffbehältern;
    • der Aufenthalt in der Parkeinrichtung oder im abgestellten Fahrzeug über die Zeit des Abstell- und Abholvorgangs hinaus;
    • die Abstellung des Fahrzeugs mit undichtem Tank, beschädigtem Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehälter und Vergaser oder sonst nicht verkehrssicherem Zustand sowie anderen, den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdenden Schäden am Fahrzeug;
    • die Abstellung behördlich nicht zugelassener Fahrzeuge;
    • das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplatzmarkierungen wie z.B. im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen, auf als reserviert gekennzeichneten Parkplätzen oder auf schraffierten Flächen.
  9. Sollte der Parkplatz nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein, wenden Sie sich bitte unter 02651/902226 an die Service-Nummer des Vermieters. Der Vermieter wird sich umgehend bemühen, schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen. Sollte die Nutzung länger als drei Werktage nicht möglich sein, wird die Miete entsprechend gemindert. Den Mietern entstehende Kosten für die Nutzung anderer Parkmöglichkeiten werden nicht erstattet.
IV. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet während der Vertragsdauer nur für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzung von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragen verursacht wurden. Der Vermieter haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder Beschädigung des Fahrzeugs entstanden sind. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nicht nachfolgend anderes bestimmt ist. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit kommt nur in Betracht, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.
V. Haftung des Mieters
  1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Angestellten, Beauftragten oder Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten schuldhaft beigefügt werden. Außerdem haftet er für schuldhafte Verunreinigungen des Parkplatzes.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkplatz-Anlage dem Vermieter anzuzeigen.
VI. Vertragsdauer – Kündigung
  1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Nach Ablauf der drei Monate kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen können per E-Mail oder schriftlich an die im Mietvertrag genannten Kontaktdaten des Vermieters und Mieters erfolgen.
  2. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sendet der Mieter innerhalb zwei Wochen die Dauerparkkarte an den Vermieter (Thomas Egen GmbH & Co KG, Gerberstr. 11, 56727 Mayen) zurück, z.B. mit Tesafilm auf einen Briefbogen fixiert. Bei Nicht-Zurücksendung der Dauerparkkarte trägt der Mieter die entstehenden Kosten von derzeit € 51,30. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter durch die Nicht-Zurücksendung geringere Kosten entstanden sind. Wird die Parkkarte verspätet zurückgesandt, wird für die zusätzliche Zeit eine anteilige Nutzungsentschädigung nach Maßgabe des Mietpreises berechnet.
VII. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
VIII. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags als unwirksam, nichtig oder lückenhaft erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die Parteien werden - gegebenenfalls in der gebührenden Form - die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen, bzw. die Lücke im Vertrag durch eine solche Regelung ausfüllen, mit denen der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle der unwirksamen bzw. nichtigen Leistungs- oder Zeitbestimmung treten.

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